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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB

I. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Maria Schwaller mit ihren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung (normalerweise bestätigte Offerte oder auch mündliche / schriftliche Zusage) seitens Kunden an Maria Schwaller gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

 

Maria Schwaller behält sich vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Angebote und Dienstleistungen geltende Version. 

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II. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN / AUFTRAGGEBERS

Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich mache darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Kunden als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet. Der Kunde sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

Analog gilt das für alle weiteren Dienstleistungen, die durch Kunden in Anspruch genommen werden.

Jeder Kunde trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungsdienstleistungen. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbastbarkeit voraus.

Bei Workshops werden gemeinsam die notwendigen Bedingungen mittels eines Gesprächs und einer Offerte definiert.

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III. AUFTRAGSUMFANG / ZAHLUNGSKONDITIONEN

Zu Beginn eines Prozesses klärt Maria Schwaller zusammen mit dem Kunden die jeweiligen Erwartungen an das Coaching, die Beratung oder den Workshop. Die Seminar- und Workshop-Preise verstehen sich, ausser wenn anders erwähnt, exklusive Wegkosten.

Die Zahlungspflicht des Kunden/der Kundin beginnt mit der Terminvereinbarung oder der Auftragsbestätigung. 

 

 

Maria Schwaller stellt dem Kunden/der Kundin die vereinbarten Leistungen nach Abschluss der Beratung in Rechnung. Bei länger dauernden Aufträgen wird einmal monatlich Rechnung gestellt. Für Kurse und Veranstaltungen wird im Voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich Maria Schwaller das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben. Bei Zahlungsverzug kann Maria Schwaller den laufenden Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen. 

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IV. SPESEN

Es fallen nur Spesen an, wenn diese vorgängig gemeinsam definiert wurden und in der Offerte festgehalten sind. Weitere Auslagen wie Raummiete, Workshopmaterial und Fremdkosten müssen vorgängig gemeinsam festgelegt werden und sind wenn notwendig in der Offerte enthalten.

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V. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN / ANNULATIONSKOSTEN

WORKSHOPS, SEMINARE, VORTRÄGE, ANDERE DIENSTLEISTUNGEN:

Absagen von halb-, ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen sind bis 10 Arbeitstage im Voraus kostenlos, in diesem Fall wird lediglich die vorbereitende Arbeit inklusive Spesen zum vereinbarten Tagesansatz verrechnet. Bei einer kurzfristigeren Annullation der Veranstaltung wird das komplette Honorar verrechnet. 

 

COACHING-SITZUNGEN / BERATUNGSGESPRÄCHE:

Eine kostenfreie Absage der Coaching- oder Beratungs-Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Bei Absagen am Tag des vereinbarten Auftragsbeginns wird der Gesamtbetrag verrechnet.

 

Bei Ausfall von Beratungsdienstleistungen von Maria Schwaller bedingt durch Krankheit, bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von Maria Schwaller nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt Maria Schwaller keinerlei Haftung.

 

Auftraggeber und Auftragnehmer haben beide das Recht, eine Beratung vorzeitig zu beenden. Bei einem vorzeitigen Abbruch einer Beratung (z.B. nicht zu Ende führen einer Laufbahnberatung) werden die effektiv angefallenen Stunden für die Vorbereitung und Durchführung der durchgeführten Termine, sowie Kosten für allfälliges Testmaterial und Testlizenzen zu dem auf der Webseite veröffentlichen Stunden-Tarif in Rechnung gestellt. 

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VI. VERTRAULICHKEIT

Maria Schwaller verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

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VII. HAFTUNG

Maria Schwaller arbeitet auf Basis qualifizierter beruflicher Ausbildungsgrundlagen. Bei ihrer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Sämtliche Dienstleistungen von Maria Schwaller haben keinerlei therapeutischen Anspruch und grenzen sich deutlich ab. Der Versand beziehungsweise die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden.

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VIII. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Veranstalter von Seminaren, Workshops usw. ist immer der Kunde. Die Versicherung der Teilnehmer ist einzig Sache des Kunden. Maria Schwaller schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Kunden sind persönlich und/oder durch ihren Arbeitgeber versichert.

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IX. GERICHTSSTAND

Gerichtstand ist Solothurn. Es gilt das schweizerische Recht.

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X. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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